Private Haftpflichtversicherung - was es für Familien zu beachten gibt
In Familienhaushalten wird es niemals langweilig. Da kann auch gerne einmal etwas schief gehen. Ein Fußball zerstört das Fenster der Vermieterin, die Tochter der Cousine trifft beim Spielen im Wohnzimmer mit einem Spielzeug den Fernseher, ein Kind wird in einen Skiunfall verwickelt usw.
Es gibt unzählige Beispiele, die ich Ihnen erzählen könnte. Schäden, die durch diese Missgeschicke entstehen, können oft mehrere tausende Euro ausmachen. Da kommt die Privat- und Sporthaftpflichtversicherung ins Spiel. Sie deckt Forderungen für Sach- Personen und Vermögensschäden ab. Achtung: Eine der wichtigsten Ausnahmen ist der Eigenschaden, wenn z.B. ein Kind das Handy des eigenen Vaters vom Tisch hinunterstößt und dieses dabei kaputt wird. In der Regel sind bei Eigenheim- bzw. Haushaltversicherungen Ehe- oder Lebenspartner sowie minderjährige Kinder automatisch in der Privathaftpflicht mitversichert. Auch volljährige Kinder bleiben oft geschützt – meist bis zum Ende der Ausbildung, standardmäßig bis zum 25. Lebensjahr. Bitte achten Sie darauf, wenn Kinder aus dem gemeinsamen Haushalt ausziehen. Spätestens dann sollte die Versicherungspolizze zur Hand genommen werden. Gut zu wissen: Die Privathaftpflicht wehrt auch unbegründete Ansprüche ab, d.h. sie wird zur Rechtsanwältin. Das nennt man den passiven Rechtsschutz. Ein Skiunfall, bei dem die Schuldfrage meistens schwer zu klären ist, ist ein gutes Beispiel. Hier wehrt die Versicherung unberechtigte Forderungen der Gegenseite ab. Im Schadensfall gleich beim Berater inkl. Fotos melden und eine Schadenmeldung an die Versicherung senden. Die Angabe von Zeugen kann übrigens hilfreich sein. Bei Unsicherheit einfach nachfragen!
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