„Ich war ja nur einmal beim Arzt.“ „Es war eine kurze Therapie, eine Kleinigkeit, die längst vorbei ist.“ Diese Gedanken haben viele Menschen, wenn sie Gesundheitsfragen beim Abschluss einer Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung beantworten. Doch wer Angaben weglässt oder beschönigt, begeht einen Verstoß gegen die sog. vorvertragliche. Anzeigepflicht lt. §16 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz. Und dieser kann gravierende Folgen haben!
Der Versicherer kann nämlich im Zweifel Leistungen verweigern oder den Vertrag sogar rückwirkend aufheben. Das ist nicht nur unangenehm, sondern kann sogar richtig teuer werden. Denken Sie an die Kosten einer OP in einer Privatklinik, die sich häufig im fünfstelligen Bereich bewegen. Diese Kosten müssen dann selbst gestemmt werden! Genau deshalb ist eine professionelle Begleitung von Kundinnen und Kunden durch den gesamten Antragsprozess notwendig. Entscheidend ist auch die Kommunikation mit dem Versicherer. Hier übernimmt ein Versicherungsvermittler eine zentrale Rolle. Alle Angaben müssen vollständig und verständlich aufbereitet und übermittelt werden. Schließlich werden Anträge von Menschen und Vertrauensärzten geprüft, die eben von guten Informationen abhängig sind.
Unser Tipp: Behandeln Sie Gesundheitsfragen nicht als Nebensache. Mit ehrlichen Angaben und einer professionellen Unterstützung, sichern Sie sich den Versicherungsschutz, der hält, was er verspricht!
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