Zum Hauptinhalt springen

Mag.
Peter Stiegmaier

Wenn das Unwetter zuschlägt, zählt jede Stunde

Hagel am Dach, Wasser im Keller oder beschädigtes Inventar: Nach einem Unwetter ist schnelles, richtiges Handeln entscheidend.

Bringen Sie sich niemals selbst in Gefahr! Soweit gefahrlos möglich, sollten weitere Schäden verhindert werden – etwa durch Abpumpen, provisorisches Abdecken oder das Sichern gefährdeter Gegenstände. Diese Schadenminderungspflicht ist in § 63 VersVG geregelt.
Dokumentieren Sie den Schaden mit Übersichts- und Detailfotos, listen Sie beschädigte Gegenstände auf und sammeln Sie Belege sowie Kostenvoranschläge. Halten Sie auch Sofortmaßnahmen und die dafür aufgewendeten Stunden fest: Eigenleistungen können je nach Vertrag ganz oder teilweise abgegolten werden. Beschädigte Sachen sollten nicht vorschnell entsorgt und endgültige Reparaturen möglichst erst nach Rücksprache durchgeführt werden.
Bei größeren Schäden beurteilt häufig ein Gutachter Ursache und Umfang. Ob und in welcher Höhe eine Entschädigung erfolgt, hängt von Ihrer Polizze und den Versicherungsbedingungen ab. Gerade bei Starkregen und Überschwemmung gelten oft besondere Entschädigungsgrenzen.
Die erfahrenen Berater der Versicherungsagentur Stiegmaier begleiten Sie professionell durch den Schadenfall, unterstützen Sie dabei, Ansprüche bestmöglich geltend zu machen, und prüfen Ihre bestehende Absicherung auf mögliche Lücken.
Denn eine gute Versicherung zeigt ihren Wert, wenn es darauf ankommt. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Versicherungscheck – damit Sie beim nächsten Unwetter bestmöglich geschützt sind!

Der Versicherungsmakler

Kontakt

Versicherungsagentur Stiegmaier

Triesterstraße 19
8724 Spielberg

Tel. +43 (0) 664/8816 2354
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 
www.merkur.at/peter.stiegmaier