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Mag.
Christian Kollegger

Telearbeit: flexibler als Home Office

Die neue Telearbeitsverordnung weitet die Möglichkeiten der Arbeitsorte im Vergleich zum früheren Home Office aus. Es gilt jedoch, den Versicherungsschutz zu beachten.

Telearbeit ersetzt das bisherige Home Office und ermöglicht Arbeiten auch außerhalb der eigenen Wohnung – etwa in Co-Working-Spaces oder Cafés. Voraussetzung ist eine arbeitsrechtliche Vereinbarung, die sowohl die zulässigen Arbeitsorte als auch die Anzahl der Telearbeitstage regelt. Bestehende Home Office Vereinbarungen bleiben unverändert, sofern keine Ausweitung gewünscht ist.
Das Telearbeitspauschale von bis zu EUR 3 pro Tag für maximal 100 Tage jährlich ersetzt das frühere Home Office Pauschale. Die Anzahl der Telearbeitstage muss im Lohnkonto und auf dem Lohnzettel (L 16) erfasst werden. Unterschreitet die Auszahlung den Höchstbetrag, kann die Differenz automatisch als Werbungskosten berücksichtigt werden.
Beim Unfallversicherungsschutz wird zwischen Telearbeitsplätzen im „engeren“ und „weiteren“ Sinn unterschieden. Arbeiten im Haupt- oder Nebenwohnsitz, bei Angehörigen oder in nahegelegenen Co-Working-Spaces sind umfassend versichert. Ist die Distanz zum Arbeitsort jedoch weiter entfernt als zu den üblichen Arbeitsorten, gilt der Schutz nur für die Arbeitsleistung, nicht für Wegeunfälle.
Telearbeit bietet mehr Flexibilität, erfordert aber klare Regeln. Besonders Telearbeit im Ausland kann komplexe arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen haben. Eine Einschränkung auf das Inland kann helfen, rechtliche Risiken zu vermeiden.
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